- Vor Antragstellung nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt mit Pfrin. Johanna Renner auf, (johanna.renner@ekiba.de)
um zu klären, welches Format an Beratung das geeignete ist. - Dann setzen Sie sich mit einer/einem Supervisor*in von der landeskirchlichen Liste in Verbindung.
- Anschließend stellen Sie den Antrag auf Supervision bzw. Coaching mit dem dafür vorgesehenen Formular:
- Supervisionen, die nicht beantragt wurden, können nicht rückwirkend bezuschusst werden!
In manchen Arbeitsfeldern ist eine dauerhafte Supervision geboten. In Heidelberg, Bruchsal und Freiburg werden regionale Supervisionsgruppen angeboten, die monatlich tagen. Eine Einstiegsmöglichkeit besteht jeweils im Oktober, die Anmeldung erfolgt über das Zentrum für Seelsorge. Den Teilnehmenden entstehen keine Kosten.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Förderung von Supervision wird in obenstehender Richtlinie geregelt. Wenn Sie nicht bei der Landeskirche angestellt sind, wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Anstellungsträger und beantragen dort den Zuschuss. Die Differenz zwischen Förderung und dem vereinbarten Honorar für die Supervision trägt jeder Supervisand, jede Supervisandin, jede Gruppe oder jedes Team selbst.