Supervision und Coaching

AN WEN RICHTET SICH SUPERVISION BZW. COACHING?

Supervision im Bereich der Badischen Landeskirche richtet sich an hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ein Element der Personalförderung und Personalentwicklung. Sie kann von Einzelnen, Gruppen oder Teams wahrgenommen werden.

Supervision bzw. Coaching unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Reflexion beruflicher Fragen, Rollenanforderungen und Zielsetzungen. Sie unterstützt Teamentwicklungsprozesse und dient der Konfliktbearbeitung. Vor allem zur Begleitung situativer Anlässe wie Berufseinstieg, Stellenwechsel, Veränderungssituationen, Übernahme neuer Aufgaben, Phasen von Organisations- und Strukturveränderungen, Reflexion von Arbeitsabläufen u.a.m. werden Maßnahmen von Supervision und Coaching durch die Personalförderung gefördert. Näheres finden Sie in den Richtlinien zu Supervision und Coaching.

 

VORGEHEN UND ONLINE-ANTRAGSTELLUNG

Vor Online-Antragstellung nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt mit Pfrin. Johanna Renner auf, um zu klären, welches Format an Beratung (Einzel-, Team- oder Gruppensupervision, Coaching, Stellenwechselcoaching, Organisationsberatung) das geeignete ist.  Danach setzen Sie sich mit einer Supervisorin/ einem Supervisor von der landeskirchlichen Liste in Verbindung (s. pdf-Datei am Ende bzw. Aufstellung auf der linken Seite dieser homepage - nach Kirchenbezirken geordnet). Sie finden auch eine pdf-Datei derer, die sich noch in Ausbildung befinden, und die ebenfalls angefragt werden können.

Anschließend stellen Sie einen u.s. Online-Antrag auf Supervision bzw. Coaching. 
Supervisionen, die nicht beantragt wurden, können nicht rückwirkend bezuschusst werden!

In manchen seelsorglichen Arbeitsfeldern ist eine dauerhafte Supervision 1x im Monat geboten. In Heidelberg und Freiburg werden deshalb zwei regionale Arbeitsgruppen Supervision angeboten, und in Bruchsal eine Balintgruppe, die von Oktober bis Juli jeweils einmal monatlich tagen. An diesen Gruppen können hauptamtlich bei der Landeskirche angestellte MitarbeiterInnen (PfarrerInnen, GemeindediakonInnen, KlinikseelsorgerInnen, ReligionslehrerInnen) teilnehmen, die ihre Berufsarbeit regelmäßig in einer Gruppe reflektieren wollen. Eine Einstiegsmöglichkeit in die Gruppen besteht jeweils im Oktober jeden Jahres, die Ausschreibung und Anmeldung erfolgt über die Abteilung Personalförderung. Hier entstehen den Teilnehmenden keine Kosten.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Bezuschussung der Personalförderung von hauptamtlich bei der Landeskirche angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in obenstehender Richtlinie geregelt. Wenn Sie nicht bei der Landeskirche angestellt sind, wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Anstellungsträger und beantragen dort den Zuschuss. Die Differenz zwischen Förderung und dem vereinbarten Honorar für die Supervision trägt jeder Supervisand, jede Supervisandin, jede Gruppe oder jedes Team selbst. 

 

WIE FINDE ICH EINE SUPERVISORIN, EINEN SUPERVISOR?

Sie können mit jedem Supervisor/jeder Supervisorin Kontakt aufnehmen, der/die sich auf die landeskirchliche Supervisions- und Coachingliste hat eintragen lassen. Die aktuelle Ausgabe der Liste finden Sie hier als pdf-Datei. Supervisionstermine vereinbaren Sie direkt mit den SupervisorInnen. Sie schließen mit dem Supervisor/  der Supervisorin bzw. Coach einen Kontrakt und einigen sich auf Dauer, Ziele, Termine und Kosten der Supervision.

 

 

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