Kantor*innen an der Hochschule für Kirchenmusik in Heidelberg

Inhalte

Das Kontaktstudium bzw. das Studiensemester trägt dazu bei, sich im Abstand vom beruflichen Alltag mit wissenschaftlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die berufliche Praxis zu reflektieren und fachliche Schwerpunkte zu vertiefen. Es ist auch ein besonderer Ort für persönliche Besinnung, den kollegialen Austausch und die geschwisterliche Gemeinschaft.

Bewerbungsverfahren

->Beantragung frühestens nach sieben Jahren Dienstzeit möglich

->Zweite Zulassung nach weiteren 10 Jahren möglich, hängt von der Nachfrage ab.

->Teilnahme bis spätestens sechs Jahre vor dem voraussichtlichen Ruhestand möglich

Hierfür gelten folgende Grundsätze:

  • Ein Studienaufenthalt muss von der Kantorin bzw. dem Kantor in engem Kontakt mit dem zuständigen Landeskantor als Fachberater geplant werden.
  • Der Studienaufenthalt kann an der landeskirchlichen Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg durchgeführt werden oder an einer anderen Hochschule, wenn deren fachliches Profil nach der Einschätzung der Fachberatung passend ist.
  • Die Kantorin bzw. der Kantor legt der Landeskirche ein Konzept für den Studienaufenthalt vor. Das Konzept enthält Angaben über die fachliche Motivation, das Profil der gewählten Hochschule und der gewählten Lehrkraft. Zugangsberechtigung und evtl. anfallende Hochschulgebühren müssen hierfür geklärt sein.
  • Dem Konzept ist eine detaillierte Kostenaufstellung beizufügen.
  • Nach Abschluss des Studienaufenthaltes ist ein Bericht vorzulegen, der den individuellen Fortbildungserfolg darlegt und Aussagen zur Eignung der gewählten Hochschule bzw. des gewählten Studiengangs für Zwecke des Studienaufenthalts macht.

Bewerbungsfrist

30. September des Vorjahres

Antrag und Kosten

  • Antrag und Konzept bitte an Evang. Oberkirchenrat, Abteilung 31, Landeskirchenmusikdirektor richten.
  • Der zuständige Landeskantor nimmt hierzu Stellung und leitet den Antrag bis spätestens 15.10. an die Abt. Fort- und Weiterbildung im Referat 2 des Evang. Oberkirchenrats weiter, hier erfolgt das Auswahlverfahren für das Kontaktstudium.
  • In der Regel kann eine Person pro Jahr zugelassen werden.
  • Die Kostenübernahme erfolgt analog zu den übrigen landeskirchlichen Mitarbeitern, die einen Studienaufenthalt bewilligt bekommen durch einen Pauschalbetrag für Übernachtung einschließlich Fahrtkosten von max. 3.000,00 € gegen Nachweis.
Eine Kostenübernahme von Vertretungskosten kann nur in geringem Umfang stattfinden; Kontaktstudium/Studienaufenthalt führt in jedem Falle zu einer Reduktion der Arbeit und zu einer spürbaren Lücke in der eigenen Arbeitsumgebung. Regelung der Erstattung von Vertretungskosten durch das Referat 1 des Evang. Oberkirchenrats:  Vertretungskosten bis zu 2000,00 € für Orgeldienste und Chorproben werden auf Nachweis hin mitfinanziert, von jedem Dienst werden 75% erstattet, 25 % der Kosten müssen durch die Gemeinde / den Bezirk übernommen werden.