->Beantragung frühestens nach sieben Jahren Dienstzeit möglich
->Zweite Zulassung nach weiteren 10 Jahren möglich, hängt von der Nachfrage ab.
->Teilnahme bis spätestens sechs Jahre vor dem voraussichtlichen Ruhestand möglich
Hierfür gelten folgende Grundsätze:
- Ein Studienaufenthalt muss von der Kantorin bzw. dem Kantor in engem Kontakt mit dem zuständigen Landeskantor als Fachberater geplant werden.
- Der Studienaufenthalt kann an der landeskirchlichen Hochschule für Kirchenmusik Heidelberg durchgeführt werden oder an einer anderen Hochschule, wenn deren fachliches Profil nach der Einschätzung der Fachberatung passend ist.
- Die Kantorin bzw. der Kantor legt der Landeskirche ein Konzept für den Studienaufenthalt vor. Das Konzept enthält Angaben über die fachliche Motivation, das Profil der gewählten Hochschule und der gewählten Lehrkraft. Zugangsberechtigung und evtl. anfallende Hochschulgebühren müssen hierfür geklärt sein.
- Dem Konzept ist eine detaillierte Kostenaufstellung beizufügen.
- Nach Abschluss des Studienaufenthaltes ist ein Bericht vorzulegen, der den individuellen Fortbildungserfolg darlegt und Aussagen zur Eignung der gewählten Hochschule bzw. des gewählten Studiengangs für Zwecke des Studienaufenthalts macht.