Schuldekan*innen

Schuldekaninnen und Schuldekane

Schuldekaninnen und Schuldekane haben wie alle Pfarrerinnen und Pfarrer/Dekane und Dekaninnen grundsätzlich das Recht, einmal in ihrer Amtszeit ein Kontaktstudium zu absolvieren. Die Aufgabenstellungen in einem Schuldekanat im laufenden Schuljahr lassen es allerdings nicht zu, dass die o.g. Personengruppe auch ein Kontaktstudium (Sommersemester Uni Heidelberg) wie es in unserer Landeskirche für Pfarrerinnen und Pfarrer angeboten wird, wahrnehmen kann. Daher wurde mit Referat 2 geklärt, dass Schuldekaninnen und Schuldekanen analog zum Kontaktstudium ein Studienaufenthalt ermöglicht werden kann im Zeitraum eines Wintersemesters.

Inhalte

Der Studienaufenthalt trägt dazu bei, sich im Abstand vom beruflichen Alltag mit wissenschaftlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die berufliche Praxis zu reflektieren und fachliche Schwerpunkte zu vertiefen. Es ist auch ein besonderer Ort für persönliche Besinnung, den kollegialen Austausch und die geschwisterliche Gemeinschaft.

Referat 2 finanziert pro Jahr zwei Plätze (6000 €) des Studienaufenthaltes.

Dieser Studienaufenthalt kann im In- oder Ausland erfolgen. Sollte ein Studienaufenthalt im Wintersemester an der Universität Heidelberg angestrebt werden, kann Referat. 2 mithelfen, dass ein Platz im Predigerseminar zur Verfügung gestellt wird.
Für die anfallenden Vertretungskosten in der Schule übernimmt Referat 4 die Kosten oder einen Teil der anfallenden Kosten, wenn Unterrichtsstunden auch im Rahmen nicht genutzter Pflichtdeputate vertreten werden können

Bewerbungsverfahren

Schuldekane melden Referent 4 langfristig (mindestens 1 Jahr im Voraus bis 1. Februar eines Jahres), dass sie einen Studienaufenthalt wahrnehmen wollen. Sie haben bis zu dieser Willensbekundung bereits mit ihren benachbarten Kolleginnen und Kollegen über eine mögliche Vertretungsregelung gesprochen und deren Bereitschaft eingeholt. Erteilt Referent 4 nach Rücksprache mit Abteilung 41 seine Genehmigung, kann die Antragstellung auf dem Dienstweg (an Referat 4) erfolgen.
Die Rangfolge der Genehmigungen richtet sich nach den Dienstjahren im Amt als Schuldekanin oder Schuldekan

Antragstellung

Der Antrag erfolgt formlos und enthält:

  1. Zielsetzung des Studienaufenthaltes, fachliche Motivation
  2. Ort des Studienaufenthaltes und Universität/Studienseminar/College
  3. Angabe der Daten von Beginn und Ende des Aufenthaltes
  4. Unterbringung mit Adresse (falls vorhanden): Wohnheim, usw.
  5. Voraussichtliche Kosten (Hochschulgebühren) und Zugangsberechtigung
  6. Vertretung Schuldeputat (Angabe der Personen, Zeiten)
  7. Vertretung im Schuldekanat durch (Angabe der Person/en)

Anmeldung

Nach erfolgter Antragstellung an Referat 4 leitet dieses den Antrag an die Abteilung Personalförderung weiter. Von dort ergeht das Genehmigungsschreiben bzw. Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Berichterstattung

Im Anschluss an den Studienaufenthalt ist ein Bericht vorzulegen (Referat 2 und 4), der den individuellen Fortbildungserfolg darlegt und Aussagen zur Eignung der gewählten Hochschule bzw. des gewählten Studiengangs für Zwecke des Studienaufenthalts macht.